FREIWILLIGE FEUERWEHR
WALDENSTEIN
Beschau in der Garage
Was darf auf keinen Fall gelagert werden:
- Brennbare Flüssigkeiten (z.B. Treibstoffe, Lösungsmittel usw. ausgenommen nReservekanister im Fahrzeug)
- Gasbehälter
- brennbare Lagerungen
Was darf in Garagen nicht sein:
- Keine Feuerstätten
- Keine Putztürchen von Fängen
- Keine direkte Verbindung zu Räumen mit Feuerstätten und Aufenthaltsräumen
- Keine brennbaren Fußböden
- Keine brennbaren Wand und Deckenverkleidungen
Treibstoffauffanggrube:
- Muss vorhanden sein (Mindestinhalt - Tankinhalt) oder andere Lösung damit Treibstoff nicht aus Garage ausläuft.
- Kein Bodeneinlauf ohne nachgeschaltetem Ölabscheider
Montagegrube:
- Max . 1,40 m tief, tragfähig abgedeckt
Beschilderung:
- „Hantieren mit von offenem Licht und Feuer verboten"
- „Das Laufen lassen des Motors bei geschlossenen Türen verboten"
- „Rauchverbot"
Feuerlöscher:
- Vorhandener Handfeuerfeuerlöscher muss überprüft sein (alle 2 Jahre)
Türen:
- Von Garagen zu anderen Räumen T 30- Türen (brandhemmend, z.B. Altbestand vor 1976 Blechtüren, Holztüren und Türstöcke mit Blechverkleidung auf der Garagenseite,
- Kein direkte Verbindung zu Räumen mit Feuerstätten
- Keine direkte Verbindung zu Aufenthaltsräumen.