FREIWILLIGE FEUERWEHR
WALDENSTEIN

Alarmierungen

Beschau in der Garage

Was darf auf keinen Fall gelagert werden:

  • Brennbare Flüssigkeiten (z.B. Treibstoffe, Lösungsmittel usw. ausgenommen nReservekanister im Fahrzeug)
  • Gasbehälter
  • brennbare Lagerungen

Was darf in Garagen nicht sein:

  • Keine Feuerstätten
  • Keine Putztürchen von Fängen
  • Keine direkte Verbindung zu Räumen mit Feuerstätten und Aufenthaltsräumen
  • Keine brennbaren Fußböden
  • Keine brennbaren Wand und Deckenverkleidungen

Treibstoffauffanggrube:

  • Muss vorhanden sein (Mindestinhalt - Tankinhalt) oder andere Lösung damit Treibstoff nicht aus Garage ausläuft.
  • Kein Bodeneinlauf ohne nachgeschaltetem Ölabscheider

Montagegrube:

  • Max . 1,40 m tief, tragfähig abgedeckt

Beschilderung:

  • „Hantieren mit von offenem Licht und Feuer verboten"
  • „Das Laufen lassen des Motors bei geschlossenen Türen verboten"
  • „Rauchverbot"

Feuerlöscher:

  • Vorhandener Handfeuerfeuerlöscher muss überprüft sein (alle 2 Jahre)

Türen:

  • Von Garagen zu anderen Räumen T 30- Türen (brandhemmend, z.B. Altbestand vor 1976 Blechtüren, Holztüren und Türstöcke mit Blechverkleidung auf der Garagenseite,
  • Kein direkte Verbindung zu Räumen mit Feuerstätten
  • Keine direkte Verbindung zu Aufenthaltsräumen.